PPE Schutzset

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PPE Schutzset PW90 gelb

3-5 Werktage *
verfügbar: 212 Stück

  • Artikelnummer: 276397
  • Farbe: gelb
  • Hersteller: PORTWEST
  • Normen: EN 352, EN 166
  • Obermaterial: Polykarbonat, Polypropylen, ABS
  • Verpackung: 1 STK
  • Zusatz / Optionen: 28dB
Produktinformationen

PPE Schutzset

Material: Polykarbonat, Polypropylen, ABS

Produktinformation

Eine Ideallösung, wenn Gesichtsund Gehörschutz(PW48), aber keine Helmpflicht erforderlich ist. Zum Schutz vor mechanischen Gefahren, Metallspritzern und starkem Lärm. Ersatzteile verfügbar.

Funktionen

- Leicht und bequem
- Ersatzzubehör erhältlich
- Ersatzvisier vorhanden
- Verkaufsbox als Präsentationsunterstützung
- SNR 28dB

Normen

EN 352-1
EN 166 1 B / 3 B

Gehörschutz nach EN 352

Informationen zu Gehörschutz nach EN 352

Gehörschützer müssen die sicherheitstechnischen Anforderungen der EN 352 1–4 erfüllen. Sie werden nachgewiesen
durch das CE-Zeichen und durch Vorlage eines Prüfungszeugnisses (Baumusterprüfung). Die von uns
angebotenen Gehörschützer entsprechen diesen Anforderungen.
Achtung: Seit dem 15.02.2006 wird ein neuer Wert von 80 dB(A) (unterer Auslösewert) bei der Bereitstellung
von Gehörschutz zu Grunde gelegt.
Europäische Normen:
EN 352-1: Kapselgehörschützer
EN 352-2: Gehörschutzpfropfen
EN 352-3: Gehörschützer für Helmbefestigungen
EN 352-4: Elektroakustische Gehörschützer
Die Auswahl des richtigen Gehörschutzes
In der Praxis hat sich herausgestellt, dass Bequemlichkeit und Hygiene bei der Auswahl für die Mitarbeiter die
größte Rolle spielen. Die betrieblich Verantwortlichen wie Meister, Sicherheitsingenieure und -beauftragte etc.
sollten es grundsätzlich den Mitarbeitern überlassen, welchen Gehörschutz sie benutzen möchten. Dadurch wird
die Eigenverantwortlichkeit, PSA zu tragen, gefördert.
Neue EU-Gesetzgebung
Nach der neuen EU-Lärm-Gesetzgebung müssen Arbeitgeber geeigneten Gehörschutz zur Verfügung
stellen, wenn der Lärmpegel 80 dB(A) überschreitet. Alle EU-Mitgliedsstaaten müssen diese neue
Direktive seit Februar 2006 befolgen.
Dauerhafte Lärmaussetzung über 80 dB(A) kann bleibende Gehörschäden bei Arbeitern verursachen. Viele Mitarbeiter,
die von der bisherigen Gesetzgebung nicht betroffen waren, müssen jetzt berücksichtigt werden, z. B.
Menschen, die in der Leichtindustrie als Gelegenheitsarbeiter oder in öffentlichen Versorgungsbetrieben
arbeiten, können jetzt unter die neuen Richtlinien fallen und müssen mit Gehörschutz versorgt werden.
Neue EU-Richtlinie Lärm seit dem 15.02.06:
| Unterer Auslösewert: 80 dB(A)
Es muss Gehörschutz bereitgestellt werden! Bisheriger Wert: 85 dB(A)!
| Oberer Auslösewert: 85 dB(A)
Der Gehörschutz muss getragen werden! Bisheriger Wert 90 dB(A)!
| Expositionsgrenzwert: 87 dB(A)
Dieser Wert darf unter keinen Umständen überschritten werden (dämmende Wirkung des persönlichen
Gehörschutzes muss berücksichtigt werden).
Stöpsel oder Kapsel?
Gehörschutzstöpsel sind zu empfehlen,
| Wenn nicht aus besonderen Gründen Kapselgehörschützer getragen werden müssen
| Für Arbeitsplätze mit andauernder Lärmeinwirkung
| Bei zu starker Schweißbildung unter Kapselgehörschützern
| Bei gleichzeitigem Tragen von Brille oder Schutzbrille und Gehörschützer
Kapselgehörschützer sind anzuraten,
| Wenn häufiges Auf- und Absetzen des Gehörschutzes erforderlich ist, z. B. bei nur kurzem Aufenthalt im
Lärmbereich, bei nur kurzzeitig auftretender Lärmeinwirkung
| Wenn wegen zu enger Gehörgänge Gehörschutzstöpsel nicht vertragen werden
| Wenn eine Neigung zu Gehörgangsentzündung oder Unverträglichkeitsreaktionen beim Tragen von Gehörschutzkapseln
beobachtet werden
Gehörschützer müssen die sicherheitstechnischen Anforderungen der EN 352 1–4 erfüllen. Sie werden nachgewiesen durch das CE-Zeichen und durch Vorlage eines Prüfungszeugnisses (Baumusterprüfung). Die von uns angebotenen Gehörschützer entsprechen diesen Anforderungen.
Achtung: Seit dem 15.02.2006 wird ein neuer Wert von 80 dB(A) (unterer Auslösewert) bei der Bereitstellung von Gehörschutz zu Grunde gelegt.
 
Europäische Normen:
EN 352-1: Kapselgehörschützer
EN 352-2: Gehörschutzpfropfen
EN 352-3: Gehörschützer für Helmbefestigungen
EN 352-4: Elektroakustische Gehörschützer
Die Auswahl des richtigen Gehörschutzes
In der Praxis hat sich herausgestellt, dass Bequemlichkeit und Hygiene bei der Auswahl für die Mitarbeiter die größte Rolle spielen. Die betrieblich Verantwortlichen wie Meister, Sicherheitsingenieure und -beauftragte etc. sollten es grundsätzlich den Mitarbeitern überlassen, welchen Gehörschutz sie benutzen möchten. Dadurch wird die Eigenverantwortlichkeit, PSA zu tragen, gefördert.
 
Neue EU-Gesetzgebung
Nach der neuen EU-Lärm-Gesetzgebung müssen Arbeitgeber geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen, wenn der Lärmpegel 80 dB(A) überschreitet. Alle EU-Mitgliedsstaaten müssen diese neue Direktive seit Februar 2006 befolgen.
 
Dauerhafte Lärmaussetzung über 80 dB(A) kann bleibende Gehörschäden bei Arbeitern verursachen. Viele Mitarbeiter, die von der bisherigen Gesetzgebung nicht betroffen waren, müssen jetzt berücksichtigt werden, z. B. Menschen, die in der Leichtindustrie als Gelegenheitsarbeiter oder in öffentlichen Versorgungsbetrieben arbeiten, können jetzt unter die neuen Richtlinien fallen und müssen mit Gehörschutz versorgt werden.
 
Neue EU-Richtlinie Lärm seit dem 15.02.06:
| Unterer Auslösewert: 80 dB(A)
  Es muss Gehörschutz bereitgestellt werden! Bisheriger Wert: 85 dB(A)!
| Oberer Auslösewert: 85 dB(A)
  Der Gehörschutz muss getragen werden! Bisheriger Wert 90 dB(A)!
| Expositionsgrenzwert: 87 dB(A)
  Dieser Wert darf unter keinen Umständen überschritten werden (dämmende Wirkung des persönlichen Gehörschutzes muss berücksichtigt werden).
 
Stöpsel oder Kapsel?
Gehörschutzstöpsel sind zu empfehlen,
| Wenn nicht aus besonderen Gründen Kapselgehörschützer getragen werden müssen
| Für Arbeitsplätze mit andauernder Lärmeinwirkung
| Bei zu starker Schweißbildung unter Kapselgehörschützern
| Bei gleichzeitigem Tragen von Brille oder Schutzbrille und Gehörschützer 
Kapselgehörschützer sind anzuraten,
| Wenn häufiges Auf- und Absetzen des Gehörschutzes erforderlich ist, z. B.
  bei nur kurzem Aufenthalt im Lärmbereich, bei nur kurzzeitig auftretender Lärmeinwirkung 
| Wenn wegen zu enger Gehörgänge Gehörschutzstöpsel nicht vertragen werden
| Wenn eine Neigung zu Gehörgangsentzündung oder Unverträglichkeitsreaktionen beim Tragen von Gehörschutzkapseln beobachtet werden

 

Schutzbrillen nach EN 166

Information zu Schutzbrillen nach EN 166:

Auszug aus den Unfallverhütungsvorschriften VBG 1 § 4:
(1) Ist es durch betriebliche Maßnahmen nicht ausgeschlossen, dass die Versicherten Unfall- oder Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind, so hat der Unternehmer geeignete persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen und diese in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Der Unternehmer hat insbesondere zur Verfügung zu stellen: Augen- oder Gesichtsschutz, wenn mit Augen- oder Gesichtsverletzungen durch wegfliegende Teile, Verspritzen von Flüssigkeiten oder durch gefährliche Strahlung zu rechnen ist.
 
Leicht verletzbar – einfach zu schützen
 
Das menschliche Auge:
Die Hornhaut:
In direktem Kontakt mit der Umwelt, spielt sie eine wichtige Rolle bei der Übertragung von 
Lichtstrahlen. Sie ist das Gebilde des menschlichen Körpers mit der höchsten Empfindlichkeit.
Die Pupille:
Lichtkontrolleur, in der Mitte der Iris, sie arbeitet wie die Blende einer Kamera. Ihr Durchmesser 
verändert sich je nach Helligkeit.
Die Linse:
Reguliert mittels eines Kontrollmuskels die Scharfeinstellung (nahes Sehen, fernes Sehen). Mit 
dem Alter verliert dieser Muskel an Kraft und beeinträchtigt das Nahsehen (Weitsichtigkeit). Die Linse kann durch lange Einwirkung von IR (Infrarot) und UV (Ultraviolett) ihre Transparenz verlieren, was den Sehverlust zur Folge hat (Grauer Star/Katarakt).
Die Netzhaut:
Hier laufen alle Lichtstrahlen zusammen. Sie überträgt durch den Sehnerv alle Informationen 
an das Gehirn, damit Sie das Gesehene wahrnehmen können. Verbrannte Netzhautzellen sind für immer verloren, was einen irreversiblen Sehverlust zur Folge hat.
 
Gefahren für die Augen in der Industrie:
Mechanische Gefahren:
Staub, Stoß, feste Partikel
Thermische Gefahren:
Heiße Flüssigkeiten, Spritzer von Geschmolzenem, Flammen
Chemische oder biologische Gefahren:
Säurespritzer, Lösungen, Laugen, infiziertes Blut
Gefahren durch Licht:
Ultraviolett, infrarot, sichtbares Licht, Laser
Gefahren durch Elektrizität:
Direkter Kontakt, Lichtbögen durch Kurzschluss
 
Fakten zu Augenverletzungen:
Täglich erleiden weltweit über 600 Arbeitnehmer Augenverletzungen, nur weil sie keine Schutzbrillen tragen (Quelle: BLS).
 
Bei vielen Arbeitsprozessen treten mehrere Gefahren gleichzeitig auf, so dass der Augenschutz mehrfach vorbeugend konstruiert sein muss: Schweißerbrillen sollten aufgrund ihrer Belastung sowohl vor optischen, mechanischen als auch vor thermischen Einflüssen schützen. Die europäische Normung bezieht sich auf die jeweiligen Schutzgläser bzw. Sichtscheiben. Sichtscheiben werden jeweils eingeteilt in Sicherheits-Sichtscheiben und Sichtscheiben mit Filterwirkung. So bestehen Schutzbrillen aus Brillenkörper und Sichtscheiben nach DIN EN 166.
 
Einteilung gemäß europäischer Normung:
DIN EN 166:            Gesamter persönlicher Augenschutz allgemein
DIN EN 169:            Filter für Schweißarbeiten
DIN EN 170 + 1836: Ultraviolett-Filter
 
Klare Sichtscheibe:
Schützt vor UV-Licht, geeignet z. B. zum Schutz gegen Schleifpartikel, bietet besonders scharfe Durchsicht.
Gelbe Sichtscheibe:
Absorbiert, wo scharfes Sehen und Kontrast erforderlich sind, filtert trübes Licht heraus, gut geeignet für Außenarbeiten bei Dämmerung oder im Halbdunkel oder an nebeligen Tagen (nicht zum Autofahren).
Graue Sichtscheibe:
Reduziert Blendung und grelles Licht, bietet gute Farberkennung (wichtig für städtische Arbeitnehmer und Streckenposten).

 

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