Elektronischer Gehörschutz

Dokumente
  • Elektronischer Gehörschutz
Bitte wählen Sie die Preisausgabe
Bruttopreis
Nettopreis
  • Kaufe 5 für je 50,39 €
  • Kaufe 10 für je 49,35 €
  • Kaufe 15 für je 47,79 €
51,95 € 51.95 exkl. MwSt zzgl. Versand EUR

Elektronischer Gehörschutz PW45 gelb

Ausverkauft

  • Artikelnummer: 258322
  • Farbe: gelb
  • Hersteller: PORTWEST
  • Normen: EN 352
  • Obermaterial: ABS, Polystyren
  • Verpackung: 1 STK
  • Zusatz / Optionen: CE Cat III, 27dB
Produktinformationen

ELEKTRONISCHER GEHÖR-SCHUTZ

Material: HIPS (High Impact Polystyrene), rostfreier Stahl
Normen: EN 352-1, EN 352-4

Produktinformation

Voll-funktionierender elektronischer Gehörschutz. Ermöglicht das Wahrnehmen von Geräuschen unterhalb von 85dB und verstärkt diese. Eingebauter Lautsprecher mit Lautstärken-Regulierung. Leichtes Wechseln von Batterien. 2 AA Batterien sind im Lieferumfang enthalten.
SNR 27 dB
H: 33 dB
M: 24 dB
L: 16 dB

Gehörschutz nach EN 352

Informationen zu Gehörschutz nach EN 352

Gehörschützer müssen die sicherheitstechnischen Anforderungen der EN 352 1–4 erfüllen. Sie werden nachgewiesen
durch das CE-Zeichen und durch Vorlage eines Prüfungszeugnisses (Baumusterprüfung). Die von uns
angebotenen Gehörschützer entsprechen diesen Anforderungen.
Achtung: Seit dem 15.02.2006 wird ein neuer Wert von 80 dB(A) (unterer Auslösewert) bei der Bereitstellung
von Gehörschutz zu Grunde gelegt.
Europäische Normen:
EN 352-1: Kapselgehörschützer
EN 352-2: Gehörschutzpfropfen
EN 352-3: Gehörschützer für Helmbefestigungen
EN 352-4: Elektroakustische Gehörschützer
Die Auswahl des richtigen Gehörschutzes
In der Praxis hat sich herausgestellt, dass Bequemlichkeit und Hygiene bei der Auswahl für die Mitarbeiter die
größte Rolle spielen. Die betrieblich Verantwortlichen wie Meister, Sicherheitsingenieure und -beauftragte etc.
sollten es grundsätzlich den Mitarbeitern überlassen, welchen Gehörschutz sie benutzen möchten. Dadurch wird
die Eigenverantwortlichkeit, PSA zu tragen, gefördert.
Neue EU-Gesetzgebung
Nach der neuen EU-Lärm-Gesetzgebung müssen Arbeitgeber geeigneten Gehörschutz zur Verfügung
stellen, wenn der Lärmpegel 80 dB(A) überschreitet. Alle EU-Mitgliedsstaaten müssen diese neue
Direktive seit Februar 2006 befolgen.
Dauerhafte Lärmaussetzung über 80 dB(A) kann bleibende Gehörschäden bei Arbeitern verursachen. Viele Mitarbeiter,
die von der bisherigen Gesetzgebung nicht betroffen waren, müssen jetzt berücksichtigt werden, z. B.
Menschen, die in der Leichtindustrie als Gelegenheitsarbeiter oder in öffentlichen Versorgungsbetrieben
arbeiten, können jetzt unter die neuen Richtlinien fallen und müssen mit Gehörschutz versorgt werden.
Neue EU-Richtlinie Lärm seit dem 15.02.06:
| Unterer Auslösewert: 80 dB(A)
Es muss Gehörschutz bereitgestellt werden! Bisheriger Wert: 85 dB(A)!
| Oberer Auslösewert: 85 dB(A)
Der Gehörschutz muss getragen werden! Bisheriger Wert 90 dB(A)!
| Expositionsgrenzwert: 87 dB(A)
Dieser Wert darf unter keinen Umständen überschritten werden (dämmende Wirkung des persönlichen
Gehörschutzes muss berücksichtigt werden).
Stöpsel oder Kapsel?
Gehörschutzstöpsel sind zu empfehlen,
| Wenn nicht aus besonderen Gründen Kapselgehörschützer getragen werden müssen
| Für Arbeitsplätze mit andauernder Lärmeinwirkung
| Bei zu starker Schweißbildung unter Kapselgehörschützern
| Bei gleichzeitigem Tragen von Brille oder Schutzbrille und Gehörschützer
Kapselgehörschützer sind anzuraten,
| Wenn häufiges Auf- und Absetzen des Gehörschutzes erforderlich ist, z. B. bei nur kurzem Aufenthalt im
Lärmbereich, bei nur kurzzeitig auftretender Lärmeinwirkung
| Wenn wegen zu enger Gehörgänge Gehörschutzstöpsel nicht vertragen werden
| Wenn eine Neigung zu Gehörgangsentzündung oder Unverträglichkeitsreaktionen beim Tragen von Gehörschutzkapseln
beobachtet werden
Gehörschützer müssen die sicherheitstechnischen Anforderungen der EN 352 1–4 erfüllen. Sie werden nachgewiesen durch das CE-Zeichen und durch Vorlage eines Prüfungszeugnisses (Baumusterprüfung). Die von uns angebotenen Gehörschützer entsprechen diesen Anforderungen.
Achtung: Seit dem 15.02.2006 wird ein neuer Wert von 80 dB(A) (unterer Auslösewert) bei der Bereitstellung von Gehörschutz zu Grunde gelegt.
 
Europäische Normen:
EN 352-1: Kapselgehörschützer
EN 352-2: Gehörschutzpfropfen
EN 352-3: Gehörschützer für Helmbefestigungen
EN 352-4: Elektroakustische Gehörschützer
Die Auswahl des richtigen Gehörschutzes
In der Praxis hat sich herausgestellt, dass Bequemlichkeit und Hygiene bei der Auswahl für die Mitarbeiter die größte Rolle spielen. Die betrieblich Verantwortlichen wie Meister, Sicherheitsingenieure und -beauftragte etc. sollten es grundsätzlich den Mitarbeitern überlassen, welchen Gehörschutz sie benutzen möchten. Dadurch wird die Eigenverantwortlichkeit, PSA zu tragen, gefördert.
 
Neue EU-Gesetzgebung
Nach der neuen EU-Lärm-Gesetzgebung müssen Arbeitgeber geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen, wenn der Lärmpegel 80 dB(A) überschreitet. Alle EU-Mitgliedsstaaten müssen diese neue Direktive seit Februar 2006 befolgen.
 
Dauerhafte Lärmaussetzung über 80 dB(A) kann bleibende Gehörschäden bei Arbeitern verursachen. Viele Mitarbeiter, die von der bisherigen Gesetzgebung nicht betroffen waren, müssen jetzt berücksichtigt werden, z. B. Menschen, die in der Leichtindustrie als Gelegenheitsarbeiter oder in öffentlichen Versorgungsbetrieben arbeiten, können jetzt unter die neuen Richtlinien fallen und müssen mit Gehörschutz versorgt werden.
 
Neue EU-Richtlinie Lärm seit dem 15.02.06:
| Unterer Auslösewert: 80 dB(A)
  Es muss Gehörschutz bereitgestellt werden! Bisheriger Wert: 85 dB(A)!
| Oberer Auslösewert: 85 dB(A)
  Der Gehörschutz muss getragen werden! Bisheriger Wert 90 dB(A)!
| Expositionsgrenzwert: 87 dB(A)
  Dieser Wert darf unter keinen Umständen überschritten werden (dämmende Wirkung des persönlichen Gehörschutzes muss berücksichtigt werden).
 
Stöpsel oder Kapsel?
Gehörschutzstöpsel sind zu empfehlen,
| Wenn nicht aus besonderen Gründen Kapselgehörschützer getragen werden müssen
| Für Arbeitsplätze mit andauernder Lärmeinwirkung
| Bei zu starker Schweißbildung unter Kapselgehörschützern
| Bei gleichzeitigem Tragen von Brille oder Schutzbrille und Gehörschützer 
Kapselgehörschützer sind anzuraten,
| Wenn häufiges Auf- und Absetzen des Gehörschutzes erforderlich ist, z. B.
  bei nur kurzem Aufenthalt im Lärmbereich, bei nur kurzzeitig auftretender Lärmeinwirkung 
| Wenn wegen zu enger Gehörgänge Gehörschutzstöpsel nicht vertragen werden
| Wenn eine Neigung zu Gehörgangsentzündung oder Unverträglichkeitsreaktionen beim Tragen von Gehörschutzkapseln beobachtet werden

 

Preisausgabe
anpassen
Kaufoptionen
anzeigen
ähnliche Produkte

Gehörschutzstöpsel mit Band (20 Stück)

Gehörschutzstöpsel mit Band (20 Stück)
ab 28,30 € 28.3 inkl. MwSt zzgl. Versand EUR
Preis pro 1 Stück: 1,42 €
ab 23,78 € 23.78 exkl. MwSt zzgl. Versand EUR
Preis pro 1 Stück: 1,19 €

Classic Hi-Vis Kapselgehörschutz

Classic Hi-Vis Kapselgehörschutz
ab 6,73 € 6.73 inkl. MwSt zzgl. Versand EUR
ab 5,66 € 5.66 exkl. MwSt zzgl. Versand EUR

PW Klassik Plus Kapselgehörschutz

PW Klassik Plus Kapselgehörschutz
ab 6,73 € 6.73 inkl. MwSt zzgl. Versand EUR
ab 5,66 € 5.66 exkl. MwSt zzgl. Versand EUR
 
UD-Shop Newsletter

nichts mehr verpassen mit dem UD-Shop Newsletter » zur Anmeldung

Newsletter?

» zur Anmeldung

* gilt für Lieferungen innerhalb Deutschlands, Lieferzeiten für andere Länder entnehmen Sie bitte der Schaltfläche mit den Versandinformationen

ud-shop.de © 2016 Udo Dömer Technik | Bahnhofstrasse 46-50, 48356 Nordwalde