500 Paar Schaumstoff Gehörschutzstöpsel

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Gehörschutz Spender (500 Paar) EP20 schwarz

3-5 Werktage *
verfügbar: 14 Stück, weitere verfügbar: ab 04.05.2024.

  • Artikelnummer: 257531
  • Ausführung: Spender mit 500 Paar Ohrstöpsel
  • Farbe: orange
  • Hersteller: PORTWEST
  • Normen: EN 352
  • Obermaterial: PU
  • Verpackung: 1 STK
  • Zusatz / Optionen: CE Cat III, 37dB
Produktinformationen

Gehörschutz Spender (500 Paar)

Material: PU-Schaum
Normen: EN 352-2, ANSI S3.19

Produktinformation

Gehörschutzspender zum Aufstellen oder Aufhängen für EP02. Durch eine leichte Drehung können die Stöpsel entnommen werden. Verkauf inklusive 500 Paar EP02.
SNR 37dB
H: 37 dB
M: 35 dB
L: 31 dB

Gehörschutz nach EN 352

Informationen zu Gehörschutz nach EN 352

Gehörschützer müssen die sicherheitstechnischen Anforderungen der EN 352 1–4 erfüllen. Sie werden nachgewiesen
durch das CE-Zeichen und durch Vorlage eines Prüfungszeugnisses (Baumusterprüfung). Die von uns
angebotenen Gehörschützer entsprechen diesen Anforderungen.
Achtung: Seit dem 15.02.2006 wird ein neuer Wert von 80 dB(A) (unterer Auslösewert) bei der Bereitstellung
von Gehörschutz zu Grunde gelegt.
Europäische Normen:
EN 352-1: Kapselgehörschützer
EN 352-2: Gehörschutzpfropfen
EN 352-3: Gehörschützer für Helmbefestigungen
EN 352-4: Elektroakustische Gehörschützer
Die Auswahl des richtigen Gehörschutzes
In der Praxis hat sich herausgestellt, dass Bequemlichkeit und Hygiene bei der Auswahl für die Mitarbeiter die
größte Rolle spielen. Die betrieblich Verantwortlichen wie Meister, Sicherheitsingenieure und -beauftragte etc.
sollten es grundsätzlich den Mitarbeitern überlassen, welchen Gehörschutz sie benutzen möchten. Dadurch wird
die Eigenverantwortlichkeit, PSA zu tragen, gefördert.
Neue EU-Gesetzgebung
Nach der neuen EU-Lärm-Gesetzgebung müssen Arbeitgeber geeigneten Gehörschutz zur Verfügung
stellen, wenn der Lärmpegel 80 dB(A) überschreitet. Alle EU-Mitgliedsstaaten müssen diese neue
Direktive seit Februar 2006 befolgen.
Dauerhafte Lärmaussetzung über 80 dB(A) kann bleibende Gehörschäden bei Arbeitern verursachen. Viele Mitarbeiter,
die von der bisherigen Gesetzgebung nicht betroffen waren, müssen jetzt berücksichtigt werden, z. B.
Menschen, die in der Leichtindustrie als Gelegenheitsarbeiter oder in öffentlichen Versorgungsbetrieben
arbeiten, können jetzt unter die neuen Richtlinien fallen und müssen mit Gehörschutz versorgt werden.
Neue EU-Richtlinie Lärm seit dem 15.02.06:
| Unterer Auslösewert: 80 dB(A)
Es muss Gehörschutz bereitgestellt werden! Bisheriger Wert: 85 dB(A)!
| Oberer Auslösewert: 85 dB(A)
Der Gehörschutz muss getragen werden! Bisheriger Wert 90 dB(A)!
| Expositionsgrenzwert: 87 dB(A)
Dieser Wert darf unter keinen Umständen überschritten werden (dämmende Wirkung des persönlichen
Gehörschutzes muss berücksichtigt werden).
Stöpsel oder Kapsel?
Gehörschutzstöpsel sind zu empfehlen,
| Wenn nicht aus besonderen Gründen Kapselgehörschützer getragen werden müssen
| Für Arbeitsplätze mit andauernder Lärmeinwirkung
| Bei zu starker Schweißbildung unter Kapselgehörschützern
| Bei gleichzeitigem Tragen von Brille oder Schutzbrille und Gehörschützer
Kapselgehörschützer sind anzuraten,
| Wenn häufiges Auf- und Absetzen des Gehörschutzes erforderlich ist, z. B. bei nur kurzem Aufenthalt im
Lärmbereich, bei nur kurzzeitig auftretender Lärmeinwirkung
| Wenn wegen zu enger Gehörgänge Gehörschutzstöpsel nicht vertragen werden
| Wenn eine Neigung zu Gehörgangsentzündung oder Unverträglichkeitsreaktionen beim Tragen von Gehörschutzkapseln
beobachtet werden
Gehörschützer müssen die sicherheitstechnischen Anforderungen der EN 352 1–4 erfüllen. Sie werden nachgewiesen durch das CE-Zeichen und durch Vorlage eines Prüfungszeugnisses (Baumusterprüfung). Die von uns angebotenen Gehörschützer entsprechen diesen Anforderungen.
Achtung: Seit dem 15.02.2006 wird ein neuer Wert von 80 dB(A) (unterer Auslösewert) bei der Bereitstellung von Gehörschutz zu Grunde gelegt.
 
Europäische Normen:
EN 352-1: Kapselgehörschützer
EN 352-2: Gehörschutzpfropfen
EN 352-3: Gehörschützer für Helmbefestigungen
EN 352-4: Elektroakustische Gehörschützer
Die Auswahl des richtigen Gehörschutzes
In der Praxis hat sich herausgestellt, dass Bequemlichkeit und Hygiene bei der Auswahl für die Mitarbeiter die größte Rolle spielen. Die betrieblich Verantwortlichen wie Meister, Sicherheitsingenieure und -beauftragte etc. sollten es grundsätzlich den Mitarbeitern überlassen, welchen Gehörschutz sie benutzen möchten. Dadurch wird die Eigenverantwortlichkeit, PSA zu tragen, gefördert.
 
Neue EU-Gesetzgebung
Nach der neuen EU-Lärm-Gesetzgebung müssen Arbeitgeber geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen, wenn der Lärmpegel 80 dB(A) überschreitet. Alle EU-Mitgliedsstaaten müssen diese neue Direktive seit Februar 2006 befolgen.
 
Dauerhafte Lärmaussetzung über 80 dB(A) kann bleibende Gehörschäden bei Arbeitern verursachen. Viele Mitarbeiter, die von der bisherigen Gesetzgebung nicht betroffen waren, müssen jetzt berücksichtigt werden, z. B. Menschen, die in der Leichtindustrie als Gelegenheitsarbeiter oder in öffentlichen Versorgungsbetrieben arbeiten, können jetzt unter die neuen Richtlinien fallen und müssen mit Gehörschutz versorgt werden.
 
Neue EU-Richtlinie Lärm seit dem 15.02.06:
| Unterer Auslösewert: 80 dB(A)
  Es muss Gehörschutz bereitgestellt werden! Bisheriger Wert: 85 dB(A)!
| Oberer Auslösewert: 85 dB(A)
  Der Gehörschutz muss getragen werden! Bisheriger Wert 90 dB(A)!
| Expositionsgrenzwert: 87 dB(A)
  Dieser Wert darf unter keinen Umständen überschritten werden (dämmende Wirkung des persönlichen Gehörschutzes muss berücksichtigt werden).
 
Stöpsel oder Kapsel?
Gehörschutzstöpsel sind zu empfehlen,
| Wenn nicht aus besonderen Gründen Kapselgehörschützer getragen werden müssen
| Für Arbeitsplätze mit andauernder Lärmeinwirkung
| Bei zu starker Schweißbildung unter Kapselgehörschützern
| Bei gleichzeitigem Tragen von Brille oder Schutzbrille und Gehörschützer 
Kapselgehörschützer sind anzuraten,
| Wenn häufiges Auf- und Absetzen des Gehörschutzes erforderlich ist, z. B.
  bei nur kurzem Aufenthalt im Lärmbereich, bei nur kurzzeitig auftretender Lärmeinwirkung 
| Wenn wegen zu enger Gehörgänge Gehörschutzstöpsel nicht vertragen werden
| Wenn eine Neigung zu Gehörgangsentzündung oder Unverträglichkeitsreaktionen beim Tragen von Gehörschutzkapseln beobachtet werden

 

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