- Home
- BGR 191
Regel der Berufsgenossenschaft BGR 191 „Benutzung von Fuß und Knieschutz“ vom Januar 2007:
Es dürfen nur orthopädische Einlagen verwendet werden, die als Rohling mit dem Sicherheitsschuh zusammen zertifiziert wurden.
Zusammen mit verschiedenen Partner bieten wir eine Einlagenversorgung an, die folgendes sicherstellt:
Problemlösung der individuellen orthopädischen Bedürfnisse sowie Vermeidung und Linderung der Schmerzen durch Fehlstellungen,
wie z.B. Knick-, Senk-, Spreiz- oder Hohlfüßen.
Zeitsparende Abwicklung bei Ihrem Orthopäden vor Ort. Jeder Orthopädie-Schuhmacher kann die Einlagen direkt bei unseren Partnern beziehen.
Die Einlagen werden dann entsprechend der vom Arzt ausgestellten Bescheinigung bearbeitet und den individuellen Anforderungen des Trägers angepasst.
Garantie, dass die Schuhe nach der Veränderung weiterhin die EN ISO 20345 erfüllen und dem Träger den gleichen Schutz bieten. (übrigens auch bei ESD-Modellen).
» zur Anmeldung